1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Übernahme/ Anlieferung der Mietgegenstände gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die im Mietlieferschein im Einzelnen aufgeführten Gegenstände.
2. Mietdauer
Die Mietzeit wird nach Tagen / Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Mieter und endet mit der Rückgabe. Verzögert sich das Eintreffen der Ware beim Vermieter über die vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend angerechnet. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
Bei Vermietung bei der die Ware versendet werden muss, beginnt die Mietzeit der Ware 1 Tag vor dem Event und endet 1 Tag nach Event. Kann die Ware nicht Termingerecht abgeholt werden, wird der Mietpreis entsprechend angerechnet. Hier ist die Mietmindestdauer 3 Tage.
3. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem günstigsten Versandweg bzw. durch Übergabe, es sei denn der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben, Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt bei Rückgabe oder Abholung.
4. Warenversicherung
Um sich vor den Folgen von Beschädigungen und Verlust zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.
5. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Gegenstände sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Weisungen die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Jede Art von Änderungen an den Mietobjekten durch den Mieter sind untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes werden dem Mieter
belastet.
6. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Gegenstände zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
7. Haftung
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht sachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden eines Diebstahls, eines
Verlustes oder einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzten. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadenfall zu vertreten hat oder nicht.
8. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, so wird der Aufwand wie folgt berechnet.:
Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 15 % des Auftragswertes
Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Auftragswertes
Bis 10 Tage vor Mietbeginn: 55 % des Auftragswertes
Bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Auftragswertes
Bis 24 h vor Mietbeginn: 100 % des Auftragswertes
9. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit, Unvorhersehbare vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden etc.
10 Zahlungshinweise
Der Mietpreis ist sofort bei Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Übergabe der Ware wird eine Kaution in Höhe von 50 %, mindestens jedoch 50 € des Auftragswertes entrichtet. Diese wird mit dem Mieter bei der Abschlussrechnung verrechnet.
11. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgegenstände nach Ablauf der Mietdauer unverzüglich in gereinigtem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Bei der Rückgabe des Mietgegenstandes überprüft der Vermieter den Zustand des Mietgegenstandes. Ist der Mietgegenstand bei der Rückgabe verschmutzt, so hat der Vermieter das Recht eine Reinigungspauschale von 25 % des Mietpreises zu erheben.
12. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden dadurch entstandenen Schaden zu ersetzten. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
14. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mietvereinbarungen
Stundensätze:
Montage (Auf- & Abbau): 25 € pro h/Mann
Lieferung 0,50 € / km
Reinigung der Mietobjekte pauschal 35 % des Mietwertes, min. jedoch 25 €.
Gerichtsstand.
Beide Parteien erkennen den alleinigen Gerichtstand Mannheim an.